Sie befinden sich hier: >> Energienews >> Heizölschaden: Steuerliche Nachlassverbindlichkeit?

 

Schornsteinfegermeister


Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

Login
  • Home
  • Der Schornsteinfeger
    • Aufgaben
  • Informationen & Aktuelles
    • Gesetze und Verordnungen
    • Rauchwarnmelder
  • über uns
    • Kontaktformular
    • AGB
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Anfahrt

Energienews

>> zurück

29.01.2020

Heizölschaden: Steuerliche Nachlassverbindlichkeit?

Der Fall

Erst nach dem Tod eines Hausbesitzers stellte sich heraus, dass im Keller des Gebäudes eine größere Menge an Heizöl ausgelaufen war. Natürlich musste dieses Öl fachgerecht entsorgt werden, ehe an eine weitere Nutzung der Immobilie zu denken war. Die Kosten betrugen 3800 Euro. Ein Miterbe machte diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit geltend, was der Fiskus ablehnte.

Das Urteil

Wenn Schäden an geerbten Gebäuden beseitigt werden müssen, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde und sie erst nach dessen Tod bekannt werden, dann kommt nach Ansicht des BFH keine steuerliche Berücksichtigung in Frage. Anders sei es allerdings, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten (über Verträge, Urteile, Vereinbarungen) rechtlich verpflichtet gewesen sei, diesen Schaden zu beseitigen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Energienews


29. März 2023
Branchenzahlen 2023: Energiespeicher für Haushalte mit starker Entwicklung
weiterlesen


28. März 2023
Baugewerbe geht von Rückgang der Produktion aus
weiterlesen


27. März 2023
Suffizienz und Energieberatung passen zusammen
weiterlesen


26. März 2023
Habeck will Erneuerbaren-Umstieg sozial abfedern
weiterlesen


23. März 2023
Wärmepumpe: Aktuelles ­Wissen zu gewinnen
weiterlesen




alle News weiterlesen

Unauffällige Lebensretter

  Rauchmelder retten Leben!





Login | 
Kontakt | 
Impressum | 
Datenschutzerklärung | 
Anfahrt | 
AGB | 
Sitemap
Cookie-Einstellungen verwalten

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.


Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung